Behindertenparkplätze
In wenigen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet zu bekommen, wenn besondere Voraussetzungen dafür vorliegen.
Grundbedingung ist aber in jedem Fall das Vorliegen des blauen Parkausweises für Behinderte.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Sicherheit und Ordnung.
Ansprechpartner: Ursula Hauguth - 02165 915 3202 - EG Zimmer 012 - ursula.hauguth@juechen.de
Markus Erhard - 02165 915 3216 - EG Zimmer 012 - markus.erhard@juechen.de