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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Die Befreiung von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehbeiträge wird nur durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erteilt.

Sofern Sie Empfänger von Sozialleistungen z.B. nach dem SGB II (Leistungen des Jobcenters des Rhein-Kreises Neuss) oder dem SGB XII (Sozialmt Jüchen) sind, liegt Ihrem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bei. Diese Bescheinigung können Sie im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis über den Befreiungsgrund (z.B. Leistungsbescheid mit Berechnungsbogen, Schwerbehindertenausweis) in Original und vollständiger Kopie
  • vollständig ausgefüllter Befreiungsantrag

 

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