Osterfeuer
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 24.03.2022
Nachdem coronabedingt die Osterfeuer untersagt wurden, dürfen sie in diesem Jahr auch im Stadtgebiet Jüchen wieder stattfinden. Die jeweils geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.
Bereits seit dem 11. Jahrhundert haben Osterfeuer in Deutschland Tradition. Alt und Jung erfreut sich an den Flammen. Wer jedoch selbst ein Osterfeuer entzünden will, hat ein paar Regeln zu beachten.
Diese Osterfeuer gehören ebenso wie die Maifeuer und die Martinsfeuer zu den sogenannten „Brauchtumsfeuern“. Für diese Brauchtumsfeuer be-steht eine Genehmigungsplicht nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW beim Ordnungsamt. Ein entsprechender Vordruck kann im Internet unter “Stadt Jüchen/Rathaus/Formulare/Gewerbewesen-Sicherheit und Ordnung“ heruntergeladen werden.
Weiterhin besteht ein Unterschied zwischen „Brauchtumsfeuern“ und dem „Verbrennen von Abfällen“. Das Verbrennen von Abfällen ist nicht gestattet und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Behandlung/Beseitigung von Abfällen mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Brauchtumsfeuern darf nur unbehandeltes, trockenes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden.
Zum Schutz der Tierwelt empfiehlt es sich, das Brennholz erst kurz vor dem Anzünden des Feuers aufzustapeln, da oft Insekten, Vögel und andere Kleintiere den Holzstapel als Unterschlupf nutzen.
Die Osterfeuer sollen in der Regel von Vereinen, Organisationen und Zusammenschlüssen gezündet werden.