Search
× Search

Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 48538 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
RSS

Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 8452 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 9956 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 14481 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
RSS

Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 22981 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
RSS

Corona-Virus

Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

 

 

Aktuelle Hinweise

Projekte und Partner

Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Fundsachen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 21.09.2022

Wer suchet, der findet, heißt es - manchmal wird man aber auch unfreiwillig zum Finder. Wer seinen Schlüsselbund, sein Tablet oder seine Tasche verliert oder liegenlässt, ist in der Regel froh, wenn er diese Dinge wieder zurückbekommt. Oft sind Finder jedoch verunsichert, wo sie ein Fundstück abgeben können. Grundsätzlich ist nämlich niemand verpflichtet, verlorene Sachen an sich zu nehmen.

Wenn man das aber macht, dann kommen auch Pflichten auf den Finder zu. Ist der Eigentümer bekannt, weil z.B. im Portemonnaie ein Zettel oder Ausweis war, dann ist man verpflichtet, diesen zu informieren.  Ist dies nicht der Fall, muss der Fund bei einer offiziellen Stelle angezeigt werden. Nur bei einem geringen Sachwert von ca. 10 Euro darf man die Sache behalten.

Maßgeblich für die Abgabe ist, wo der Fundort war. Wer einen Gegenstand in der Bahn oder im öffentlichen Nahverkehr findet, muss den Fund beim jeweiligen Betreiberunternehmen melden. Für Funde in Amtsgebäuden ist die jeweilige Behörde zuständig. Wer dagegen etwas auf der Straße findet, der muss sich an das örtliche Fundbüro, das Bürgeramt oder die Polizei wenden. Zu beachten ist auch, dass man die Fundanzeige sobald es möglich ist durchführt.

Persönlich abgeben muss man das Fundstück jedoch nicht in jedem Fall. Eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief an das Fundbüro, in der man den Fund meldet und die Sache kurz beschreibt reicht aus. Es empfiehlt sich jedoch, die Sache beim Fundbüro abzuliefern. Grundsätzlich besteht eine 6-monatige Frist der Aufbewahrung. Eine Sonderregelung gilbt für Behörden und Verkehrsunternehmen, hier beträgt die Frist nur drei Monate.
Meldet sich niemand, dann gehört die Sache nach einem halben Jahr demjenigen, der sie gefunden hat. Der ursprüngliche Eigentümer kann den Gegenstand dann nicht mehr herausverlangen.

Im Übrigen ist es keineswegs gesichert, dass Fund und Verlierer den Weg wieder zueinander finden, da Fundbüros nicht verpflichtet sind, aktiv nach dem Eigentümer zu suchen. Das Fundbüro gleicht in der Regel die eingegangenen Fundanzeigen mit den Verlustmeldungen ab. Die Stadt Jüchen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen bei ihr abgegebene Fundsachen und das Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Bekommt der Eigentümer das Fundstück zurück, hat man einen Anspruch auf Finderlohn. Bis zu einem Sachwert von 500 Euro beträgt dieser fünf Prozent. Für den Wert, der über die 500 Euro hinausgeht, sind drei Prozent fällig.

Für weitere Auskünfte steht Andrea Peters unter der Tel.-Nr. 02165 / 915 3211 oder per mail an andrea.peters@juechen.de zur Verfügung.

 

Drucken
3842 Bewerten Sie diesen Artikel:
Keine Bewertung
RSS
Copyright Stadt Jüchen, 2024
Back To Top