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/ Kategorien: Erneuerbare Energien

Mieterstrom

Strom den Mieter selber produzieren und nutzen können, wird umgangssprachlich als Mieterstrom bezeichnet. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in seiner bisherigen Form hat das Thema Mieterstrom bisher stark eingeschränkt bzw. unmöglich gemacht. Die Teilhabe der Mieter an der Stromproduktion in, auf oder an ihrem (Wohn)Gebäude wurde somit in aller Regel verwehrt. Die Novellierung des EEG erlaubt jetzt die Nutzung von Mieterstrom unter klaren Bedingungen. Somit sollen auch die Mieter eines Wohngebäudes an der Energiewende mit beteiligt werden können.


Mieterstromkonzepte funktionieren über einen gängigen Stromliefervertrag zwischen Anbieter (Vermieter, Energieunternehmen) und Mieter. Die Stromlieferung ist vertraglich geregelt und setzt sich zu einem gewissen Teil aus dem selbst produzierten Strom, vom Dach (von einer Photovoltaik-Anlage) oder aus dem Keller (von einem Blockheizkraftwerk), und dem Strom aus dem Netz zusammen. Die Strommengen, die nicht selber produziert werden können, werden vom Energieversorgungsunternehmen bezogen. Somit bleibt die Versorgungssicherheit für den Mieter auch weiterhin gegeben. Gleichzeitig kann er von der Stromproduktion profitieren und einen Beitrag zum Klimaschutz liefern. Mieterstrom ist neben dem Umweltaspekt auch wirtschaftlich reizvoll. Der selber produzierte Strom ist in der Regel günstiger als jener, welcher von konventionellen Energieversorgern angeboten wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Mietpreis bei einem Mieterstrommodell sinkt, was jedoch vom jeweiligen Versorgungs/Finanzierungsmodel abhängig ist.


Die Vermieter profitieren ebenfalls von diesem System, da hierdurch eine Wertsteigerung ihrer Immobilie eintritt und mit einem umweltfreundlichen Wohnmodel geworben werden kann. Je nach Model, können auch Pachteinnahmen durch die Bereitstellung des Daches vom Vermieter erhoben werden.


Wichtig zu beachten ist, dass bei einem Mieterstrommodel eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Energieverbräuche und Energieströme nachverfolgt werden kann und die Energiedaten aufgezeichnet werden können. Der Betrieb von bestehenden Strommesszählern ist zwar möglich, jedoch in aller Regel mit einem hohen Aufwand verbunden. Besser ist es, ein Summenzählerkonzept /intelligentes Messsystem (iMSys) einzuführen. iMSys ermöglichen es, 15 - Minutenmesswerte zu erfassen und eine Unterscheidung zwischen den Stromarten (Eigenstrom vs. Fremdstrom) vornehmen zu können. Dies ermöglicht Mieter, die keinen eigen produzierten Mieterstrom nutzen wollen, weiterhin Strom von einem Energieversorger ihrer Wahl zu beziehen.


Das Land NRW fördert zu einem gewissen Teil Anschaffungskosten die durch neue Zähler und Messeinrichtungen entstehen

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