Gartenzwischenzähler
Über den Einbau des Wasserzählers muss eine Meldung an die Stadt Jüchen erfolgen.
Gaststätte
Wer eine Gaststätte betreiben möchte hat eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Geburt beurkunden lassen
Beurkundung der Geburt von Kindern, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes der Stadt Jüchen geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Gefährliche Hunde
Das Halten eines ‚gefährlichen Hundes’ nach § 3 LHundG NRW bedarf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.
Gehörlosenhilfe
Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe. Sie kann gewährt werden für gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Gelbe Säcke erhalten
Gelbe Säcke erhalten Sie gegen Vorlage eines Abholscheins im Foyer des Rathauses (Infotheke) der Stadt Jüchen.
Gelbe Tonne erhalten / tauschen
Aufstellung oder Umtausch von gelben Abfallgefäßen und Bestellung des Abholscheines für die gelben Säcke liegt in der Zuständigkeit der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
kostenlose Rufnummer: 0800/ 88 84 373
Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten an- und abmelden (Vergnügungssteuer)
Der Vergnügungssteuer unterliegen die im Stadtgebiet stattfindenden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie das Halten von Geldspiel-, und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen.