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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

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Mo. - Mi.
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Öffnungszeiten im Sozialamt

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Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Informationen zur Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten

Erfahren Sie alles rund um die Ausbildung

Allgemeines

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Voraussetzung für die Einstellung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist mindestens das Erlangen der Fachoberschulreife oder eines Hauptschulabschlusses Typ A. Während der Ausbildung erhalten Verwaltungsfachangestellte je nach Ausbildungsjahr ein monatliches Ausbildungsentgelt von ca. 850 € bis zu 950 €, sowie eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 90% des monatlichen Entgelts. Zudem können Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29 € bei bestehen eines vermögenswirksamen Vertrages gezahlt werden. Fahrtkosten zur Berufsschule und zum berufsbegleitenden Lehrgang werden ebenfalls im Rahmen des Reisekosten- und Tarifrechts erstattet.

Auswahlverfahren

Kurz vor den Sommerferien erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung der Ausbildungsstellen aller Kommunen im Kreisgebiet. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, die letzten beiden Schulzeugnisse, evtl. weitere Bescheinigungen) können bis Fristende an die jeweils angegebene Adresse gesendet werden. Nach einer ersten Vorauswahl werden geeignete Bewerber/innen einen Einstellungstest am Studieninstitut Düsseldorf absolvieren. Unter Berücksichtigung des Testergebnisses werden Testabsolventen im nächsten Schritt zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die dort ausgewählten Bewerber/innen erhalten vorbehaltlich des Ergebnisses einer betriebsärztlichen Untersuchung und der Vorlage eines strafvermerkfreien Führungszeugnisses einen Ausbildungsvertrag.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an drei Standorten. Die Berufspraxis lernen die Auszubildenden bei der jeweiligen Einstellungsbehörde kennen. Zudem findet in der dreijährigen Berufsausbildung eine dienstbegleitende Unterweisung, in der Regel zweimal wöchentlich, durch das Studieninstitut Düsseldorf statt. Einmal jährlich besuchen die Auszubildenden für etwa 11 bis 15 Wochen die Berufsschule am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Berufspraktische Ausbildung

Im dreijährigen Ausbildungszeitraum durchläuft man verschiedene Bereiche der Verwaltung. In aller Regel werden die Auszubildenden in den klassischen Ausbildungsbereichen der Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Ordnungsverwaltung (z.B. Ordnungsamt) und Leistungsverwaltung (z.B. Sozialamt) eingesetzt. Zum Ende der Ausbildung ist dann der Einsatz im jeweiligen Bereich, dem man künftig zugewiesen werden soll, wahrscheinlich.

Berufstheoretische Ausbildung

Die Inhalte der berufstheoretischen Ausbildung werden zwischen dem Studieninstitut Düsseldorf und dem zuständigen Berufskolleg abgestimmt. Die Unterweisung besteht aus vier Themenkomplexen, Verwaltungsspezifische Datenverarbeitung, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen und Rechte der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts. Der Rahmenlehrplan der Berufsschule orientiert sich an den Inhalten der Unterweisung durch das Studieninstitut.

Prüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse des ersten Ausbildungsjahres, sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff. Die Zwischenprüfung ist schriftlich, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Haushaltswesen und Beschaffung,Wirtschafts- und Sozialkunde. Zur Durchführung der Abschlussprüfung werden Prüfungsausschüsse errichtet. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der gesamten Berufsausbildung, sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Der Prüfungsbereich erstreckt sich auf die Gebiete Verwaltungsbetriebswirtschaft, betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde und fallbezogene Rechtsanwendung. Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen in mindestens drei schriftlichen Prüfungsbereichen sowie im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.Zur Abschlussprüfung ist zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat und an der Zwischenprüfung teilgenommen.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung erfolgt in aller Regel die Einstellung als tariflich Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 5 bis 8. Der Tätigkeitsbereich richtet sich nach dem Bedarf der Einstellungsbehörde. Grundsätzlich ist ein Einsatz in allen Bereichen der Verwaltung möglich. Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verdient man je nach Eingruppierung zwischen ca. 2.100 € und 2.400 € brutto. Bei erreichen der Endstufe in Entgeltgruppe 8 ist ein Entgelt von momentan monatlich ca. 3.100 € brutto möglich.

Aufstiegschancen

Mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erlangt man die Befähigung für Stellen im Bereich des mittleren Dienstes. Um auch für Stellen des gehobenen Dienstes befähigt zu sein, müsste der Angestelltenlehrgang II absolviert werden. Der Angestelltenlehrgang II dauert ca. 2,5 Jahre und findet in der Regel berufsbegleitend außerhalb der Dienstzeit statt. Ein erleichterter Zugang zur Laufbahn des gehobenen Dienstes ist darüber hinaus tariflich ab dem vollendeten 40. Lebensjahr möglich. Verdienstmöglichkeiten nach absolviertem Angestelltenlehrgang II liegen in der Endstufe bei ca. 3.900 € (in Entgeltgruppe 9) bis hin zu ca. 5.200 € (in Entgeltgruppe 12).

Praktikum

Bei der Stadt Jüchen kann grundsätzlich ein unentgeltliches Praktikum absolviert werden. Hierzu sollte ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf an:

Stadt Jüchen
Der Bürgermeister
Amt 10
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

versendet werden. Alternativ kann die Bewerbung auch bei Frau Wüllenweber, 02165 915-1006, oder Frau Deußen, 02165 915-1007, beide Zimmer 210, oder Herrn Hochstein, 02165 915-1005, Zimmer 203, persönlich abgegeben werden.

 

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