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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

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Mo. - Mi.
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14.00 bis 16.00 Uhr
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Öffnungszeiten im Sozialamt

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08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Informationen zur Ausbildung zum Bachelor of arts

Erfahren Sie alles rund um das duale Studium

Allgemeines

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Voraussetzung für die Einstellung zur/zum Inspektoranwärter/in (Beamter/Beamtin auf Widerruf) ist das Erlangen der allgemeine Hochschulreife, alternativ Fachhochschulreife mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem vergleichbaren Bildungsabschluss. Während der Ausbildung erhalten Inspektorenanwärter/innen zur Zeit ein Grundgehalt von monatlich ca. 1.100 €, sowie eine einmalige Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 45% der monatlichen Bezüge. Zudem können Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 6,65 € bei bestehen eines vermögenswirksamen Vertrages (z.B. Bausparvertrag) gezahlt werden. Fahrtkosten zur Fachhochschule werden ebenfalls im Rahmen des Reisekostenrechts erstattet.

Auswahlverfahren

In der Regel erfolgt kurz vor den Sommerferien eine gemeinsame Ausschreibung der Ausbildungsstellen aller Kommunen im Rhein-Kreis Neuss. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, die letzten beiden Schulzeugnisse, evtl. weitere Bescheinigungen) können bis Fristende an die jeweils angegebene Adresse gesendet werden. Nach einer ersten Vorauswahl werden geeignete Bewerber/innen einen Einstellungstest am Studieninstitut Niederrhein absolvieren. Unter Berücksichtigung des Testergebnisses werden Testabsolventen im nächsten Schritt zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die dort ausgewählten Bewerber/innen erhalten nach amtsärztlicher Einstellungsuntersuchung eine Ernennungsurkunde zur/zum Inspektoranwärter/in.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an zwei Standorten. Sie gliedert sich in fachwissenschaftliche Studienabschnitte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln und in fachpraktische Studienabschnitte, die bei der jeweiligen Einstellungsbehörde zu absolvieren sind. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.

Fachwissenschaftliche Studienabschnitte

Insgesamt gibt es vier fachwissenschaftliche Studienabschnitte, die zwischen 16 und 20 Wochen andauern. In dieser Zeit besucht die/der Inspektoranwärter/in ausschließlich die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Der Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre besteht zu ca. 50% aus wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, wie öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Organisation, Rechnungswesen oder Kosten- und Leistungsrechnung. Zu weiteren 40% werden rechtswissenschaftliche Inhalte gelehrt, z.B. bürgerliches Recht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht, etc. Die restlichen 10% bestehen beispielsweise aus Verhaltenstraining oder Politikwissenschaften.

Fachpraktische Studienabschnitte

Im dreijährigen Ausbildungszeitraum absolviert man insgesamt fünf Praktika, die zwischen 10 und 13 Wochen andauern. In den ersten vier praktischen Abschnitten durchläuft man Bereiche der Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Ordnungsverwaltung (z.B. Ordnungsamt) und Leistungsverwaltung (z.B. Sozialamt). Der letzte Praktikumsabschnitt wird in der Regel in dem künftigen Tätigkeitsbereich absolviert. Am Ende eines jeden praktischen Abschnitts werden die Leistungen in Form einer Aktenarbeit und einer Beurteilung bewertet.

Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Zusammen mit den während des Studiums erbrachten Prüfungsleistungen zeigt sie, dass die oder der Studierende die in der Studienordnung genannten Ausbildungsziele des Studiums erreicht hat. Die Bachelorprüfung besteht aus nachstehenden Prüfungsleistungen: Den Modulprüfungen während des Studiums, der Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums und der mündlichen Schwerpunktprüfung. Die Modulprüfungen während des Studiums erfolgen durch Leistungsnachweise, wie Klausuren, Fachgespräche, Referate oder Hausarbeiten. Auch die praktischen Leistungen (Aktenarbeit) fließen in die Endnote ein. Durch die Bachelorarbeit soll nachgewiesen werden, dass ein vorgegebenes Thema und die damit verbundenen relevanten Problemstellungen in der vorgesehenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeit werden kann. Das Thema der Bachelorarbeit soll die theoretische und praktische Ausbildung verknüpfen und widerspiegeln. Das Thema der Bachelorarbeit wird von einer/einem Erstgutachter/in nach Anhörung der oder des Studierenden festgelegt. Während der Anfertigung der Bachelorarbeit wird die/der Studierende von der/dem Erstgutachter/in betreut. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 7 Wochen. Die Bachelorarbeit ist in einem Kolloquium zu verteidigen. Die/der Studierende soll nachweisen, dass sie oder er gesichertes Wissen auf den in der Bachelorarbeit behandelten Gebieten besitzt und fähig ist, die Ergebnisse der Arbeit selbständig zu begründen. Wenn die Bachelorarbeit mit mindestens ausreichend benotet wurde, erfolgt die mündliche Schwerpunktprüfung. Sie hat einen von der oder dem Studierenden selbst gewählten Schwerpunktbereich zum Gegenstand, der nicht dem thematischen Schwerpunkt der Bachelorarbeit entsprechen darf.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung erfolgt in aller Regel eine Verbeamtung auf Probe im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 9). Der Tätigkeitsbereich richtet sich nach dem Bedarf der Einstellungsbehörde. Grundsätzlich ist ein Einsatz in allen Bereichen der Verwaltung möglich. Nach der dreijährigen Probezeit und dem Eignungsnachweis in Form zweier Beurteilungen innerhalb dieses Zeitraums, erhält man die Ernennung zur/zum Beamtin/Beamten auf Lebenszeit. Im Eingangsamt verdient ca. 2.300 € brutto. Bei erreichen des Endamtes der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 13) ist eine Besoldung von momentan monatlich 4.600 € brutto möglich.

Aufstiegschancen

Mit dem Ablegen eines Master-Studienganges liegen grundsätzlich die Eingangsvoraussetzungen für den höheren Verwaltungsdienst vor. Hierzu gibt es inzwischen auch einige berufsbegleitende Angebote. Ein erleichterter Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes ist erst nach mehreren Jahren Berufspraxis möglich.

Praktikum

Bei der Stadt Jüchen kann grundsätzlich ein unentgeltliches Praktikum absolviert werden. Hierzu sollte ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf an:

Stadt Jüchen
Der Bürgermeister
Amt 10
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

versendet werden.

Alternativ kann eine Bewerbung auch persönlich im Hause abgegeben werden. 

 

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